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Autor: Rechtsanwalt Alexander Lindenberg (Kanzlei Lindenberg und Witting)
Sie kriegen von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Achtung, Gefahr! Vorsicht, alle Lampen müssen angehen! Aufhebungsvertrag hat erhebliche Risiken für Sie. Weil, zum einen die Bundesagentur für Arbeit Ihnen eine Sperrzeit auferlegen wird. Das heißt, die Bundesagentur für Arbeit wird Ihnen erst 12 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses das Arbeitslosengeld zahlen.
Oft sehen Aufhebungsverträge Verkürzungen der Kündigungsfristen vor. Mit der Folge, dass die Bundesagentur für Arbeit eine weitere Sperrzeit gegen Sie verhängen wird. In der Regel wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Druck setzen, dass, wenn er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, eine Kündigung ausgesprochen wird.
Ja, was soll denn da das Risiko sein? Wenn der Arbeitgeber sich sicher wäre, dass die von ihm ausgesprochene Kündigung tatsächlich durchgreift, würde er Ihnen keinen Aufhebungsvertrag anbieten. Das sind alles Gründe, warum wir Arbeitnehmern in der Regel empfehlen, keinen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Denn, über eines müssen Sie sich klar sein, die Abfindung, die Ihnen im Rahmen des Aufhebungsvertrages versprochen wird, ist dann auch sehr relativ, beziehungsweise sehr schnell wieder aufgebraucht. Die negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages können Sie vermeiden, wenn Sie uns in Anspruch nehmen, denn wir wissen was zu tun ist. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Anwalt für Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag rechtsanwaltskammer | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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