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Autor: Andre Kraus (KRAUS Anwaltskanzlei)
Hallo meine Damen und Herren. Mein Name ist Andre Kraus. Ich bin Rechtsanwalt und in diesem Video möchte ich Ihnen eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Erwerbsobliegenheit darstellen. Und zwar hat der Bundesgerichtshof endlich konkrete Ideen dafür aufgestellt, wie Sie sich als Schuldner in einem Insolvenzverfahren oder in der Wohlverhaltensperiode zu verhalten haben, wenn Sie der Erwerbsobliegenheit genügen wollen. Zunächst einmal müssen Sie sich natürlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden und zweitens müssen Sie allen Weisungen der Agentur für Arbeit nachkommen, soweit diese berechtigt sind. Das 3. Kriterium, das ist die Krux dieses Urteils, und zwar stellt es ganz genaue Schritte auf, wie Sie sich zu verhalten haben im Insolvenzverfahren oder in der Wohlverhaltensperiode. Zunächst einmal müssten Sie den Stellenmarkt sondieren, das heißt, Sie müssen die einschlägigen Stellenanzeigen lesen, allwöchentlich, im Internet und auch in den Printmedien, und dort müssen Sie nach einschlägigen Anzeigen suchen, die auf Ihre Qualifikation passen. Und wenn Sie diese finden, müssen Sie 2 bis 3 Bewerbungen allwöchentlich herausschicken. Dann erfüllen Sie auch die Erwerbsobliegenheit. Wenn Sie allerdings, und so lese ich das aus dem Urteil, wenn Sie allerdings pro Woche weniger als diese 2 bis 3 geforderten einschlägigen Stellenanzeigen finden, dann müssen Sie auch dementsprechend weniger Bewerbungen herausschicken. Wichtig ist dann, dass Sie nachweisen können, dass Sie allerdings sich allwöchentlich über den Arbeitsmarkt und über die Stellenanzeigen informieren. Ich hoffe sehr, dass Sie dieses Video informativ und aufschlussreich fanden. Wir haben für Sie eine Menge juristischer Informationen auf unserer Webseite unter www.anwalt-kg.de bereitgestellt. Und wir haben für Sie einen YouTube-Channel eingerichtet unter www.insolvenz-tv.de, und da können Sie unsere juristischen Videos sich anschauen. Falls Sie eine persönliche juristische Frage haben, zur Privatinsolvenz, zur Regelinsolvenz oder zum Schuldenvergleich, rufen Sie uns gerne an, zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch und die Nummer, die sehen Sie auf unserer Webseite. Vielen Dank für Ihr Interesse und gerne bis zum nächsten Mal. Auf Wiedersehen.
BGH zur Erwerbsobliegenheit: Die Anforderungen an eine Tätigkeit in der Wohlverhaltensperiode rechtsanwaltskammer | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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