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Autor: Rechtsanwalt Guido Lenné (Anwaltskanzlei Lenné)
Haben Sie in den letzten 10 Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen? Dann suchen Sie die Verträge noch mal raus, es könnte sich lohnen. Jahrelang war das Standard. Bei Abschluss eines Darlehensvertrages war auch eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zu zahlen. In der Regel ca. 3 Prozent der finanzierten Summe. Da kommt schnell einiges zusammen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung von 9 Oberlandesgerichten können sich viele Bankkunden diese Bearbeitungsgebühr jetzt zurückholen. Nach dieser Rechtsprechung ist die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr nämlich unzulässig, wenn die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die Gebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 15 Tagen zur Erstattung. Wir haben Ihnen dafür ein Musterschreiben erstellt, das Sie kostenfrei nutzen können. Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen und setzen Ihre Ansprüche gerne für Sie durch. Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.
Urteile gegen Santander Consumer Bank, Targobank und Postbank rechtsanwaltskammer | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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